Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucher*innen dieses Blogs,
aus aktuellem Anlass möchte ich hier ein sehr ernstes Thema aufgreifen, das vielleicht auch Sie dahingehend verunsichert hat, wie das denn nun ist mit der Sicherheit oder Gefährlichkeit von
Heilpraktiker-Behandlungen. Die Berichterstattung zum Thema finde ich missverständlich und in Teilen tendenziös, und das möchte ich nicht unkommentiert stehen lassen. Aber von vorne, es geht um
Folgendes:
Was geschah
In den letzten Tagen berichteten die Medien von Krebspatienten, die in Brüggen von einem Heilpraktiker mit 3-Bromopyruvat behandelt wurden und vermutlich an dieser Behandlung verstarben.
Zeitweise wurde von 69 bzw. 70 Toten in den letzten zwei Jahren geschrieben [1], die Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft und der Polizei in Mönchengladbach hat dann am 26. August klargestellt:
Ermittelt wird wegen dreier verdächtiger Todesfälle und in zwei Fällen wegen fahrlässiger Körperverletzung [2].
Einige Medien berichteten über diese zweifellos schlimmen Vorgänge in einer Art und Weise, die eine gewisse Objektivität vermissen lassen: da wurde ein überhaupt nicht vorhandener Zusammenhang
mit der Homöopathie hergestellt [3] und der Beruf des Heilpraktikers an sich angegriffen [4]. Zu Wort kam dabei u.a. Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses der
Ärzte, Kassen und Krankenhäuser: er forderte für schwerwiegende Erkrankungen ein Verbot von homöopathischen Therapien auch bei Selbstzahlern - ein geradezu unglaublicher Eingriff in das Recht der
Patienten auf freie Therapiewahl. Der Vorsitzende der Krankenhausgewerkschaft "Marburger Bund", Rudolf Henke, möchte "die Regelungen des Heilpraktikerwesens völlig neu [...] überdenken".
Stellungnahme und Klarstellung
Der Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands (VKHD) nimmt hier [LINK ENTFERNT, DA VERALTET] dazu Stellung.
Ich selbst möchte Folgendes klarstellen:
1. Die in Brügge untersuchten Fälle haben NICHTS mit Homöopathie zu tun. Wenn man sich die Liste der dort zum Einsatz gekommenen Therapieformen ansieht [5], sieht man, dass
darin die Homöopathie NICHT vorkommt. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum dieser Fall ein Verbot homöopathischer Behandlungen nahelegen soll, wie Herr Henken fordert. Das eingesetzte
Medikament 3-Bromopyruvat (Brombrenztraubensäure) ist KEIN homöopathisches Mittel, sondern eine Chemikalie, die in präklinischen Studien als potenzielles Antikrebsmittel verwendet wird [6].
2. Laut Staatsanwaltschaft war es für den Heilpraktiker "nicht unzulässig", das Medikament einzusetzen [2]. Der Einsatz des Medikaments an sich ist ihm also nicht grundsätzlich
vorzuwerfen. Ob das Medikament selbst fehlerhaft war oder ob der Heilpraktiker das Medikament falsch dosiert hat, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar. Derzeit ist auch nicht klar, ob
überhaupt die Behandlung den Tod der Patienten verursacht hat oder ob die Patienten den Folgen ihrer schweren Krankheit erlegen sind. Die Feststellung, ob an dieser Stelle fehlerhaftes Verhalten
vorlag, die müssen wir der untersuchenden Staatsanwaltschaft und dem Gericht überlassen. Alles andere ist voreilig und spekulativ.
3. Aber der Heilpraktiker hat, so wie es aussieht, an anderer Stelle gegen geltendes Recht verstoßen hat: Auf seiner Homepage bewarb er seine Krebstherapie in einer Art, die
als Heilversprechen gilt und damit unzulässig ist (Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz). Besonders schlimm: Als bei seinen Patienten Nebenwirkungen auftraten, behandelte er diese mit
Vitaminen, anstatt sie sofort in ärztliche Betreuung zu übergeben (Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht). Entsprechend der für Heilpraktiker geltenden Gesetze wird der behandelnde Heilpraktiker
dafür zur Rechenschaft gezogen, ein Berufsverbot wurde vom Landkreis Viersen bereits ausgesprochen.
4. Die Behauptung der Wochenzeitung "Die Zeit", man könne im Grunde ganz leicht, lediglich durch Bestehen eines Multiple-Choice-Tests, Heilpraktiker werden [1], gilt für
zumindest für Bayern nicht: Hier gibt es zusätzlich zum beschriebenen schriftlichen Test auch eine mündliche Prüfung, die besonders hier in Regensburg sehr streng ist. Nur wenige bestehen diese
mündliche Prüfung.
Die ganze Angelegenheit hat also mit der Homöopathie rein gar nichts zu tun. Daraus dennoch eine Gefährdung durch die Homöopathie ableiten zu wollen zeugt entweder von Unkenntnis (was ich mir bei
Herrn Henken nicht so recht vorstellen kann) oder von absichtlicher Stimmungsmache. Aus diesem Fall ganz allgemein auf eine angebliche Gefährdung durch Heilpraktiker schließen zu wollen ist
ebenfalls unsachlich und unobjektiv (das wäre, als ob man aus den Ärzte- und Pharma-Skandalen der letzten Jahre und Jahrzehnte folgern würde, dass die ganze Schulmedizin schlecht sei). Die
niedrigen Schadensstatistiken der Heilpraktiker-Berufshaftpflichtversicherungen zeigen laut HP-Verbänden das genaue Gegenteil, nämlich ausgesprochen wenig Schadensfälle.
Hier liegt das Fehlverhalten eines einzelnen, nicht-homöopathischen Heilpraktikers vor, der gegen bereits geltendes Recht verstoßen hat und dafür eine Strafe erhalten wird. Gegen den Bruch
bestehender Gesetze helfen auch keine neuen Gesetze.
Die Bedeutung der Schulmedizin für die Heilpraktiker-Ausbildung
Allerdings halte ich die Forderung nach einer staatlichen Regelung der Heilpraktiker-Ausbildung durchaus für bedenkenswert. Fundierte schulmedizinische Kenntnisse sind eine unverzichtbare
Voraussetzung, um sorgfältig arbeiten zu können und nicht dem Patienten durch falsche Ratschläge oder fehlerhaftes Handeln zu schaden - egal, welche Therapiemethode man gewählt hat.
Möglicherweise nehmen das manche angehenden Heilpraktiker*innen nicht wichtig genug. Ich bin sehr froh, dass meine eigene zweijährige Heilpraktiker-Ausbildung bei Campus Regensburg eine
schulmedizinische war. Ich wurde durch angehende Ärzte ausgebildet, und das hat mir nicht nur große Freude gemacht, weil Medizin ein unheimlich faszinierendes Fachgebiet ist, sondern es hat mich
- bei aller Überzeugtheit von der Homöopathie - auch Respekt gelehrt vor den Möglichkeiten und der Notwendigkeit der Schulmedizin. Meine zweieinhalbjährige Homöopathie-Ausbildung fand separat
statt.
Ein paar persönliche Worte
Mir ist eine seriöse, sichere und bestmögliche Behandlung ohne Nebenwirkungen wichtig. Ich werde Ihnen weder Medikamente in schädlichen Konzentrationen verabreichen noch von einer notwendigen
schulmedizinischen Therapie abraten, die Ihnen Ihr behandelnder Arzt empfohlen hat. Für meine homöopathischen Behandlungen verwende ich die größtmögliche Sorgfalt, wodurch ich meinen Patienten
schon oft helfen konnte (aber nicht immer - ich bin kein Wunderheiler). "Primum non nocere, secundum cavere, tertium sanare " - erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen, -
dieser Wahlspruch gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für Heilpraktiker.
Quellenangaben:
[1] http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2016-08/heilpraktiker-ermittlungen-tote-alternative-krebstherapie-klaus-ross-brueggen/komplettansicht
[2] http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/krebsklinik-in-brueggen-bracht-polizei-informiert-ueber-neue-erkenntnisse-aid-1.6213551
[3] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/f-a-z-exklusiv-heilpraktiker-schwer-unter-beschuss-14406931.html
[4] http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2016-08/heilpraktiker-ermittlungen-tote-alternative-krebstherapie-klaus-ross-brueggen
[5] http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/krebszentrum-bracht-fragwuerdige-methoden-a-1106287.html
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Brombrenztraubens%C3%A4ure
Autor: Markus Dankesreiter, Heilpraktiker in Regensburg.
Spezialisiert auf Klassische Homöopathie, Genuine Homöopathie, Predictive Homoeopathy.
SHZ-akkreditierte Ausbildung in Homöopathie.
Praxiserfahrung seit 2012.
Abgeschlossenes Studium der Physik (Diplom).