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Globuli sind keine Bonbons


Weisse Schälchen mit bunten Bonbons
(Bildquelle: Pixabay)

Wieder einmal erfolgt ein Angriff auf die Homöopathie, diesmal von der Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mechthild Heil: Frau Heil tut in einer Pressemitteilung kund, dass sie die Apothekenpflicht für Homöopathika abschaffen und deutsche Bezeichnungen für die Inhaltsstoffe homöopathischer Arzneimittel einführen will. Ihre Begründung lautet, kurz gefasst, dass die Apothekenpflicht eine Wirksamkeit suggeriere, die es nicht gebe, und lateinische Bezeichnungen nicht zeitgemäß seien.

An dieser Stelle sei nochmals wiederholt, dass die Behauptung, Homöopathika seien nicht wirksam, schlicht und einfach falsch ist: Vier von sechs großen Metastudien sprechen für eine Wirksamkeit der Homöopathie, Versorgungsstudien zeigen den Nutzen homöopathischer Behandlungen für den Patienten (in einer Versorgungsstudie schneidet die Homöopathie bei den Beschwerden, mit denen man üblicherweise zum Hausarzt geht, sogar etwas besser ab als die konventionelle Medizin) und darüber hinaus kann der Unterschied zwischen Homöopathika und Placebo mittels Kernspinresonanz gemessen werden. 

Doch zurück zu den Vorschlägen von Frau Heil: Was bedeuten sie?
 
In Deutschland sorgt die Apothekenpflicht dafür, dass die Käufer von Homöopathika sachgerecht beraten und ggf. auf die Grenzen einer homöopathischen Selbstbehandlung oder auf die Notwendigkeit einer konventionell-medizinischen Behandlung hingewiesen werden. Darüber hinaus sorgt das deutsche Arzneimittelrecht dafür, dass auch bei homöopathischen Arzneimitteln ein hoher Sicherheitsstandard herrscht. Dadurch können Vorfälle wie in den USA, wo man Homöopathika wie Bonbons im Drogerie-Supermarkt kaufen kann, in Deutschland nicht passieren: In den USA waren durch einen Herstellungsfehler zu hohe Konzentrationen eines Wirkstoffes in ein homöopathisches Zahnungsmittel gelangt, wodurch wahrscheinlich Kinder zu Schaden gekommen sind - sogar Todesfälle werden untersucht. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte bestätigt, dass so etwas in Deutschland nicht möglich ist.
 
Zur Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Homöopathika wird in Deutschland die lateinische Bezeichnung verwendet, die in der Tat für Laien nicht verständlich ist. Dennoch ist dies sinnvoll, weil die lateinische im Gegensatz zur deutschen Bezeichnung eindeutig ist. Damit wird sichergestellt, dass genau der Wirkstoff enthalten ist, der auch beabsichtigt ist. Missverständnisse sind damit ausgeschlossen.
 
Das alles will Frau Heil also ändern. Im Grunde ein merkwürdiger Vorgang: Eine Verbraucherschutzbeauftragte will das strenge deutsche Recht aufweichen und damit die Verwendung von homöopathischen Arzneimitteln für die Patienten unsicherer und die Deklaration von Inhaltsstoffen missverständlicher machen. Will sie Zustände wie in den USA? Bitte nicht: Globuli sind keine Bonbons, sondern Arzneimittel.
 
Lesen Sie dazu bitte auch die sehr aufschlussreichen Artikel des Verbands Klassischer Homöopathen Deutschlands (VKHD), des Anwenderbündnisses zum Erhalt homöopathischer Arzneimittel (AEHA) und meines geschätzten Kollegen Carl Classen.

Heilpraktiker Markus Dankesreiter

Autor: Markus Dankesreiter, Heilpraktiker in Regensburg.
Spezialisiert auf Klassische Homöopathie, Genuine Homöopathie, Predictive Homoeopathy.
SHZ-akkreditierte Ausbildung in Homöopathie.
Praxiserfahrung seit 2012.
Abgeschlossenes Studium der Physik (Diplom).